Was tun?
Menschenketten
überall im Land
Lasst uns gemeinsam aufstehen und einstehen für ein gutes Leben – heute und in der Zukunft. Lasst uns zeigen, dass wir Viele sind.
Die Hauptstrecke, die wir mit Menschenketten füllen wollen, geht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum Bundeskanzleramt in Berlin. In Teilabschnitten füllen wir gemeinsam die Strecke.
Zusätzlich formen sich überall im Land Menschenketten – zwischen Häusern, Dörfern, Städten. Überall zeigen wir: Wir sind viele.
Wir wollen, dass unsere Lebensgrundlagen geschützt werden. Für uns heute. Für unsere Kinder, unsere Enkel und Urenkel.
Denn wir alle möchten Frieden, Freiheit, Gesundheit und Wohlstand. Das ist nur in stabilem Klima und in gesunden Ökosystemen möglich.

Wir schaffen den Neuanfang!
Wenn die Badewanne überläuft, reicht es nicht, den Hahn nur halb abzudrehen – sie läuft weiter über, nur etwas langsamer.
Über 15.000 Menschen starben diesen Sommer allein in Deutschland an der Hitze. Dazu kommen Überschwemmungen, endlose Brände und eine weitere Verstärkung der Erdüberhitzung durch den kommenden El Nino. Gleichzeitig eskaliert die Ungerechtigkeit: Seit 2020 ist das globale Vermögen der Milliardäre um 80 Prozent gestiegen, während alle 13 Sekunden ein Kind an Hunger stirbt.
Die Politik tut zu wenig, während unsere Demokratie von Lobbygruppen unterwandert ist. Aus Frust über diese Zustände wenden sich viele der AfD zu – das gefährdet unsere Demokratie, unseren Frieden und unsere Freiheit.
Wir brauchen daher einen Neubeginn:
Miteinander: Ein respektvolles Zusammenleben und ein achtsamer Umgang mit unserer Mitwelt.
Politik: Eine Rückbesinnung auf das Grundgesetz. Das Wohl aller Menschen muss wieder über dem Profit einzelner Unternehmen stehen.
Wir brauchen einen echten Neubeginn, um die großen Krisen gemeinsam friedlich zu lösen.
Das weiße Blatt Papier, das wir bei unserer Menschenkette verwenden, steht genau für diesen Neubeginn. Deshalb halten wir es hoch!
Warum startet die Menschenkette beim Bundesverfassungsgericht?
Weil unsere Verfassung ganz klar und deutlich unsere Lebensgrundlagen schützt.
Artikel 1 GG – Unantastbarkeit der Menschenwürde
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Artikel 2 GG Absatz 2 – Recht auf Leben
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Diese Artikel bilden die Grundlage für den Schutz der Lebensgrundlagen, da die Menschenwürde auch den Anspruch auf eine lebenswerte Umwelt einschließt.
Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Der explizite Umweltschutzartikel ist Artikel 20a GG.
Artikel 20a GG – Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Außerdem urteilte 2021 das Bundesverfassungsgericht, dass Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber zukünftigen Generationen.
Lasst uns zeigen, dass wir Viele sind.